| Diese Entscheidung hat die Kasse gemeinsam mit den Anbietern entsprechender Präparate abgesprochen und vertraglich sichergestellt. Damit umgeht die TK den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), demzufolge Krankenkassen die Kosten für langwirksame Insulinanaloga künftig nur noch dann übernehmen dürfen, wenn sie keine Mehrkosten im Vergleich zu Humaninsulin verursachen. Insulinanaloga sind Abwandlungen des Hormons Insulin. Ebenso wie das Humaninsulin werden sie eingesetzt, um den Blutzuckerspiegel von Diabetikern zu senken. Nach Auseinandersetzungen mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) soll der GBA-Beschluss in Kürze in Kraft treten.
Quelle: PM von www.tk-online.de
VON: SVB |