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Schwerbehinderung von Diabetes-Patienten wird künftig leichter anerkannt - Kriterien sind hoher Therapieaufwand und Benachteiligung im Alltag 12.07.2010

DÜSSELDORF (iss). Die Voraussetzungen, unter denen Diabetiker -oft sind es Typ-1-Diabetiker - einen Schwerbehindertenausweis erhalten können, sind transparenter geworden. Anspruch auf die Leistung haben Diabetiker künftig, wenn sie einen hohen Therapieaufwand und die Benachteiligung im Alltag nachweisen können.

DÜSSELDORF (iss). Die Voraussetzungen, unter denen Diabetiker -oft sind es Typ-1-Diabetiker - einen Schwerbehindertenausweis erhalten können, sind transparenter geworden. Anspruch auf die Leistung haben Diabetiker künftig, wenn sie einen hohen Therapieaufwand und die Benachteiligung im Alltag nachweisen können.

Bislang mussten sie einen schwer einstellbaren Stoffwechsel haben und an Unterzuckerungen leiden. Die Einstufung wurde von den zuständigen Stellen unterschiedlich gehandhabt. Jetzt ist festgelegt, dass Diabetiker mindestens vier Insulininjektionen benötigen, die sie selbst anpassen. Sie müssen die Blutzuckerselbstmessungen und die Insulindosen dokumentieren. Außerdem muss die Erkrankung die Patienten gravierend in ihrer Lebensführung beeinträchtigen.

"Die Vorlage der Dokumentation reicht ab jetzt aus", sagt der Diabetologe Professor Stephan Martin, Mitglied im Ärztlichen Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin beim Bundesarbeitsministerium. Der Beirat hat eine Neuregelung der Versorgungsmedizin-Verordnung erarbeitet, die der Bundesrat am Freitag verabschiedet hat. Der Schwerbehindertenausweis bringt Betroffenen unter anderem steuerliche Vorteile, besseren Kündigungsschutz und Anspruch auf mehr Urlaubstage.

"Erstmals gibt es jetzt objektive Kriterien, und erstmals wird der Therapieaufwand berücksichtigt", lobt der Arbeitsrechtler Marcus Schneider-Bodien, selbst Vater einer 18-jährigen Tochter mit Diabetes Typ-I, die neue Rechtsgrundlage. Das bisherige Verfahren habe bizarre Folgen gehabt: "Wenn die Eltern die Therapie beherrscht haben, hat das Kind keinen Ausweis bekommen."

Der Arbeitsmediziner Dr. Kurt Rinnert spricht von einer "nahezu idealen Lösung". Da bislang die schwere Unterzuckerung Voraussetzung war, haben die Betroffenen automatisch mit der Anerkennung den Führerschein verloren. Auch Rückschlüsse auf die Arbeitsfähigkeit wurden gezogen "Es ist wichtig, dass das jetzt entkoppelt wird", sagt Rinnert.

Ärzte Zeitung, 11.07.201


VON: SVB

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